Leserbrief zum neuen Energiegesetz

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Leserbrief zum neuen Energiegesetz

Am 10. Februar 2019 wird über das kantonale Energiegesetz abgestimmt. Hauptanliegen der Teilrevision ist die Übernahme der revidierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) ins kantonale Recht. Die Massnahmen tragen zur gesamtschweizerischen Harmonisierung und Vereinfachung der Energievorschriften bei. Gleichzeitig sollen die Kompetenzen der Gemeinden im Gebäudebereich gestärkt werden.

 

Der Grosse Rat hat der Revision des Energiegesetzes zugestimmt. Die Änderungen basieren auf den Empfehlungen der Energiedirektorenkonferenz aller Kantone und widerspiegeln den politischen Konsens. Gegen das Gesetz hat der Hauseigentümerverband das Referendum ergriffen. Die Gegner argumentieren, es brauche keine stärkeren gesetzlichen Regelungen, die Hausbesitzer investieren von alleine in Energiesparmassnahmen. Diese Annahmen stimmen so nicht. Gemäss einer Studie des BFE gehen 60% der Eigentümer zum Unternehmer, den sie seit je in Anspruch nahmen, auch wenn dieser in Energiefragen nicht mehr à jour ist. Eine Studie des BFE aus dem Jahr 2014 zeigt, dass zwei Drittel der Ölheizungen immer noch durch neue Ölheizungen ersetzt werden. Doch die im Gebäudebereich gefällten Entscheide haben eine grosse Umweltwirkung - wiederum für mehrere Jahrzehnte. Die Energiestrategie des Bundes wird gerade für den Gebäudepark, mit seinem hohem Sanierungsbedarf, nicht zum Selbstläufer. Um die Klimaziele zu erreichen, braucht es gesetzliche Regelungen. Denn die Energiewende ist heute nicht mehr eine Frage der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten - sie ist vielmehr eine Frage des gesellschaftlichen Willens.

 

Text: Martin Aeschlimann Architekt, Grossrat, Mitglied Bau- und Planungskommission des Kantons 

 

Votum Schlussabstimmung Energiegesetz im Grossen Rat